FLUGGASTRECHTE

Verordnung EG 261/04

ReFly setzt sich für Ihre Fluggastrechte ein

Die Verordnung EG 261/2004 schützt und verteidigt die Rechte der europäischen Passagiere, die Flugunregelmäßigkeiten wie Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung erlebt haben. Dank dieser europäischen Regelung hast du unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die bis zu 600 € betragen kann, von der Fluggesellschaft.
Wenn dein Flug verspätet war oder annulliert wurde, kann Refly dir helfen, deine Rechte gemäß der Verordnung 261/2004 geltend zu machen.
Klicke auf die Schaltfläche unten, um sofort zu überprüfen, ob du Anspruch auf Entschädigung hast.

Verordnung EU 261: Worum geht es und was regelt sie?

Diese Verordnung wurde von der Europäischen Union erlassen und ist Teil der Charta der Fluggastrechte, die Mindestqualitätsstandards zum Schutz der Passagiere festlegt. Sie wurde 2004 eingeführt, um eine einheitliche Regelung innerhalb der EU-Staaten zum Schutz der Fluggäste zu schaffen.

Es ist eine grundlegende Verordnung zum Schutz der Rechte der europäischen Passagiere und nicht nur: Alle Passagiere, die von Europa aus fliegen, sind durch die Verordnung EU 261 abgedeckt, in bestimmten Fällen auch diejenigen, die von außereuropäischen Ländern nach Europa reisen.

Wie hoch ist die Entschädigung, die mir gemäß der EG 261/004 zusteht?

Die Antwort variiert, es gibt keinen einheitlichen Fall.

Es hängt nämlich von der Art der Unregelmäßigkeit und ihrem Ausmaß ab. Laut der Verordnung EU 261/2004 können Passagiere bis zu 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten, zusätzlich zur vollständigen Rückerstattung des Tickets. Leider sind wir nicht immer über unsere Rechte informiert und wissen nicht immer, wie wir sie geltend machen können. Deshalb wird Refly dir bei deinem EU 261 Anspruch helfen und die Unterstützung seiner Rechtsexperten garantieren.

Refly hilft dir in folgenden Fällen:

Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Reisedistanz, das Ausmaß der Verspätung und das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen, die die Fluggesellschaft daran gehindert haben, den regulären Service durchzuführen.

Wir kennen Ihre Rechte

  • Unsere Anwälte werden deine Entschädigung einfordern
  • Für Sie kostenlos! Wir übernehmen alle Kosten
  • 98% Erfolgsquote
Anspruch jetzt prüfen
Überprüfe deine Entschädigung durch Refly

Verordnung EU 261 04: Welche Flüge fallen unter die Regelung?

Welche Flüge sind von der Verordnung 261 aus dem Jahr 2004 abgedeckt?

Kann ich bei jedem europäischen Flug eine Entschädigung erhalten, oder gibt es Ausnahmen?

Die Verordnung deckt die meisten europäischen Strecken ab. Es geht nicht nur um die Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Auch Flüge von und nach Schweiz, Island und Norwegen sind abgedeckt. Die Rechte der Passagiere gelten auch für geografisch außerhalb Europas liegende Gebiete, die offiziell europäisch sind, wie z.B. das französische Martinique, Guadeloupe, Réunion, Saint-Martin, Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln.

Und was ist mit internationalen Flügen? Sind diese durch die Verordnung abgedeckt?

Wenn dein Flug von einem europäischen Land startet, ist er durch die Verordnung abgedeckt.

Wenn er jedoch von einem außereuropäischen Flughafen startet und in Europa landet, hängt es von der Fluggesellschaft ab; ist es eine europäische Fluggesellschaft, ist dein Flug durch die Verordnung abgedeckt, und du könntest Anspruch auf Entschädigung haben.

Die nachstehende Tabelle sollte dir helfen, jeden Zweifel auszuräumen.

Reiseroute Europäische Fluggesellschaft Nicht-europäische Fluggesellschaft
Von einem europäischen Land zu einem europäischen Land Abgedeckt Abgedeckt
Von einem europäischen Land zu einem außereuropäischen Land Abgedeckt Abgedeckt
Von einem außereuropäischen Land zu einem europäischen Land Abgedeckt Nicht abgedeckt
Von einem außereuropäischen Land zu einem außereuropäischen Land Nicht abgedeckt Nicht abgedeckt

Welche Rechte legt die EG261 fest?

Neben dem Recht auf finanzielle Entschädigung (oder Geldentschädigung) legt die EG261 eine Reihe von Rechten zum Schutz der Passagiere bei Flugunregelmäßigkeiten fest, darunter:

  1. Recht auf Information: Die Fluggesellschaften müssen die Passagiere über ihre Rechte bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung informieren.
  2. Anspruch auf Unterstützung: Bei längeren Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung haben die Passagiere Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke, zwei Telefonanrufe, E-Mails oder Faxe und, falls erforderlich, Unterkunft im Hotel und Transport zwischen Flughafen und Unterkunft.
  3. Recht auf Rückerstattung oder alternativen Flug: Wenn der Flug annulliert wird oder dem Passagier die Beförderung verweigert wird, hat er das Recht, zwischen der Rückerstattung des Tickets (vollständig oder für den nicht durchgeführten Teil der Reise) oder einem alternativen Flug zur Enddestination zu wählen.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Obwohl die Verordnung EG 261/2004 den Passagieren einen erheblichen Schutz bietet, gibt es einige Umstände, unter denen die Fluggesellschaft nicht verpflichtet ist, eine finanzielle Entschädigung zu leisten. Dies ist hauptsächlich der Fall bei:

  1. Außergewöhnliche Umstände: Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft, wie schlechtes Wetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung.
  2. Rechtzeitige Information: Wenn die Fluggesellschaft die Passagiere mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert, ist sie nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten.
  3. Angebot eines alternativen Fluges: Wenn die Fluggesellschaft einen alternativen Flug mit ähnlichen Zeiten wie der ursprüngliche Flug anbietet, kann die Entschädigung entfallen.

EU 261 04: Welche außergewöhnlichen Umstände könnten mich daran hindern, eine Entschädigung zu verlangen?

Es gibt Fälle von Verspätungen und Flugannullierungen, bei denen die Fluggesellschaften gemäß der Verordnung EG 261/2004 nicht verpflichtet sind, eine finanzielle Entschädigung zu leisten.

Wir sprechen von Unregelmäßigkeiten, die durch sogenannte außergewöhnliche Umstände verursacht werden. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften, für die sie nicht verantwortlich gemacht werden können.

Hier sind einige Beispiele für außergewöhnliche Umstände:

  • Streiks des Flughafenpersonals
  • Politische Probleme, die die Sicherheit der Passagiere gefährden
  • Verspätungen aufgrund von schlechtem Wetter (am häufigsten)

Dennoch muss die Fluggesellschaft in der Lage sein, nachzuweisen, dass sie alles Mögliche unternommen hat, um den Service zu gewährleisten und die Flugverspätung zu verhindern. Seit der Einführung der EG261 im Jahr 2004 gab es viele Fälle, in denen Passagiere die Rechtfertigung der außergewöhnlichen Umstände durch die Fluggesellschaften angefochten haben. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof seit 2018 entschieden, dass Streiks des Flugpersonals der Fluggesellschaften nicht zu den außergewöhnlichen Umständen zählen. Diese Änderung war ein weiterer großer Sieg für die Passagiere!

Wie fordere ich eine Entschädigung gemäß der Verordnung EG 261/2004 an?

Um eine Entschädigung zu fordern, müssen die Passagiere eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Dies kann direkt oder über Unterstützungsdienste wie Refly erfolgen, die rechtliche Unterstützung und die Verwaltung der Entschädigungsanträge bieten. Es ist wichtig, alle Reisedokumente wie Tickets und Bordkarten aufzubewahren und Beweise für die erlittene Unregelmäßigkeit zu sammeln, wie Fotos oder Zeugenaussagen anderer Passagiere.

Bedenke, dass nur 55% der Passagiere bei der Fluggesellschaft eine Beschwerde einreichen, um eine Entschädigung zu erhalten, und dies oft aufgrund der Schwierigkeiten geschieht, den Prozess alleine zu bewältigen.

Deshalb solltest du Refly kontaktieren, um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten. Du musst nur auf die Schaltfläche unten klicken und überprüfen, ob du Anspruch auf Entschädigung hast; und Bitte beachten Sie: Wenn wir nicht gewinnen, schuldest du uns nichts!