Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Definitionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ReFly

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Dienstleistungen von ReFly. Sofern sich aus dem Zusammenhang dieser AGB nichts anderes ergibt, haben die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dienste („AGB“) verwendeten Großbuchstabenbegriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:

„Als Vertrag wird die Vereinbarung zwischen dem Kunden und ReFly bezeichnet. Dieser Vertrag wird abgeschlossen, nachdem der Kunde die AGB gelesen und akzeptiert hat und kann elektronisch oder schriftlich unterzeichnet werden. Mit diesem Vertrag tritt der Kunde seinen vollen Anspruch und alle damit verbundenen Rechte ab gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 oder gemäß jeder anderen internationalen oder nationalen Gesetzgebung, die auf den Kunden anwendbar ist. Dies umfasst Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit verweigerten Einschiffungen, Flugannullierungen oder längeren Verzögerungen sowie Schadensersatzansprüche für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Diese Übertragung umfasst alle Beträge, Steuern und sonstigen Kosten im Zusammenhang damit.

In Ländern, in denen die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam ist oder nicht als gültig angesehen werden kann, wird der Vertrag zwischen dem Kunden und ReFly als Dienstleistungsvertrag behandelt. Gemäß diesem Vertrag verwaltet ReFly die Abtretung des Kunden und verpflichtet sich, die Durchsetzung des Anspruchs zu organisieren und zu finanzieren und alle anderen Handlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag auszuführen.

Ein Entschädigungsanspruch“ ist jeder finanzielle Anspruch gegenüber einer Fluggesellschaf (Fluggesellschaft) gemäß der Verordnung über die finanzielle Entschädigung von Flügen.

Kunde“ bezeichnet eine Person, die den Vertrag unterzeichnet hat, die AGB akzeptiert hat und versucht, eine Entschädigung für den Flug mit der Unterstützung von ReFly zu erhalten.

Verordnung zur elektronischen Identifizierung“ bezieht sich auf die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, die die Richtlinie 1999/93/EG aufhebt.

Verordnung zur Flugentschädigung“ ist die Kurzform der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004, die gemeinsame Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen im Falle der Verweigerung des Boardings, der Annullierung des Fluges und der längeren Verzögerung festlegt. Dies umfasst auch jede andere internationale oder nationale Gesetzgebung, die auf den Kunden in einem anderen Land anwendbar ist.

Flugentschädigung“ ist der gesamte Betrag, der von einem Luftfahrtunternehmen als Entschädigung, Transaktion oder als Geste des guten Willens in Bezug auf einen Schadensersatzanspruch gezahlt wird. Dies umfasst alle zusätzlichen Kosten, die dem Kunden oder ReFly vom durchführenden Luftfahrtunternehmen erstattet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtskosten, Gerichtsgebühren, Inkassokosten, Zinsen, Strafzahlungen oder ähnliche Kosten, die während des Inkassoprozesses anfallen, nicht Teil der Flugentschädigung sind. Diese Kosten werden von ReFly gedeckt und müssen zugunsten von ReFly zurückerstattet werden.

Preisliste“ ist detailliert im Anhang Nr. 1 dieser AGB aufgeführt und spezifiziert die Beträge der Vergütung von ReFly.

Datenschutz- und Datenschutzanforderungen“ umfassen alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Datenschutz. Dies umfasst die von den zuständigen Aufsichtsbehörden herausgegebenen Richtlinien und Verhaltenskodizes, sofern vorhanden, und deren Äquivalente in jeder relevanten Gerichtsbarkeit.

Rechtliche Verfahren“ beziehen sich auf den Prozess, bei dem ReFly einen Schadensersatzanspruch vor einem Gericht, Institutionen der alternativen Streitbeilegung, Luftfahrtregulierungsbehörden, Verbraucherschutzbehörden, Regierungsstellen oder an einen beauftragten gesetzlichen Vertreter wie einen Anwalt oder eine Anwaltskanzlei vorlegt.

ReFly“ bezeichnet die juristische Person ReFly.org,

Diese Definitionen gelten für jedes Dokument oder jede Transaktion im Zusammenhang mit diesen AGB zum Zeitpunkt ihres Abschlusses und ihrer Ausführung.

§2 Vertrag

  1. Die Grundlage jeder weiteren Vereinbarung zwischen dem Kunden und ReFly ist die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch den Kunden.
  2. Im Bestreben, den Vertragsabschlussprozess zu vereinfachen, verwendet ReFly einen Online-Authentifizierungsdienst für fortgeschrittene elektronische Unterschriften. Dieser Dienst entspricht den Anforderungen des Artikels 26 der Verordnung zur elektronischen Identifizierung, die auch in rechtlichen Kontexten international anerkannt und akzeptiert wird. Dieser Ansatz eliminiert die Notwendigkeit für den Kunden, den Vertrag auszudrucken, physisch zu unterzeichnen und per Einschreiben zurückzusenden.
  3. Mit Abschluss eines Vertrags erklärt der Kunde, dass er berechtigt ist und die rechtliche Fähigkeit besitzt, Dokumente zu unterzeichnen, die sowohl ReFly als auch den Kunden binden. Alternativ erkennt der Kunde, falls zutreffend, das Recht an, im Namen einer anderen Person, beispielsweise eines Kindes, zu unterzeichnen.
  4. Der Kunde versichert zudem, dass die Abtretung der Flugentschädigung nicht an Dritte übertragen wurde und keine laufenden oder geplanten Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Luftfahrtunternehmen in Bezug auf dieselbe Angelegenheit bestehen. Dem Kunden ist bekannt, dass er durch diese Abtretung keine weiteren gleichartigen Vereinbarungen mehr treffen kann oder sich mit konkurrierenden Unternehmen von ReFly im Interesse des Kunden zu engagieren oder rechtliche Schritte in Bezug auf die Flugentschädigung zu unternehmen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, ReFly alle notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Flugentschädigung vom Luftfahrtunternehmen einzufordern.
  6. ReFly akzeptiert ausschließlich Flugentschädigungen und berücksichtigt keine Reisegutscheine oder andere Dienstleistungen, die von dem Luftfahrtunternehmen angeboten werden.
  7. Durch Unterzeichnung des Vertrags und Annahme der AGB erklärt der Kunde, keine direkten Kontakte mit dem durchführenden Luftfahrtunternehmen aufzunehmen und keine Zahlungen von diesem zu akzeptieren.
  8. Der Kunde erkennt an, dass die AGB eine echte Willenserklärung darstellen und von den Luftfahrtunternehmen respektiert werden müssen. Der Kunde und ReFly vereinbaren, dass alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Flugentschädigung, die von den durchführenden Luftfahrtunternehmen im Rahmen der Schadensersatzansprüche von ReFly geleistet werden, auf Bankkonten im Besitz von ReFly oder auf andere von ReFly und dem Kunden vereinbarte Bankkonten geleitet werden müssen.
  9. Der Kunde stimmt außerdem zu, dass ReFly Unterstützung bei der Ausübung seines Rechts auf Verteidigung und Einziehung der Flugentschädigung leistet.

§3 Nach der Schadensersatzanforderung

  1. Kunden können einen Entschädigungsantrag stellen, indem sie die Flugdaten über die Website von ReFly, die mobile Anwendung, die E-Mail oder andere von ReFly unterstützte elektronische Mittel bereitstellen. Nach Erhalt dieser Daten wird ReFly den potenziellen Erfolg der Schadensersatzanforderung basierend auf den bereitgestellten Fluginformationen bewerten.
  2. Es ist wichtig zu beachten, dass das Ergebnis der Prüfung rechtlich unverbindlich ist und keinen Erfolg der Schadensersatzanforderung garantieren.
  3. Sobald die Vereinbarung festgelegt ist, wird ReFly wird mit der Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen, um eine Einigung zu erreichen und die Notwendigkeit eines Rechtsverfahrens zu vermeiden.
  4. In Fällen, in denen das Luftfahrtunternehmen sich weigert, die Schadensersatzanforderung nach den Bemühungen von ReFly zu erfüllen, kann ReFly nach eigenem Ermessen entscheiden, ein Rechtsverfahren einzuleiten, um die Schadensersatzanforderung zu verfolgen. Dies kann auch in Fällen geschehen, in denen ReFly der Ansicht ist, dass ein Rechtsverfahren die Einziehung der Flugentschädigung effizienter beschleunigen kann.
  5. Während des Rechtsverfahrens hat der rechtliche Vertreter von ReFly Zugang zu allen vom Kunden bereitgestellten Daten. Wenn zusätzliche Dokumente erforderlich sind, um die Autorität des rechtlichen Vertreters zu bestätigen, wird der Kunde diese rechtzeitig mit der Unterstützung von ReFly bereitstellen. In Fällen, in denen es notwendig ist, dass der rechtliche Vertreter (z.B. ein Anwalt) die Schadensersatzanforderung im Namen des Kunden einreicht, werden der Kunde und der rechtliche Vertreter eine Vereinbarung abschließen. Das Geldguthaben des Kunden wird dann ab dem Zeitpunkt, an dem die Vereinbarung abgeschlossen wird, dem Kunden neu zugewiesen. In diesem Fall werden der Kunde und ReFly die Angelegenheit gemäß den in diesen AGB dargelegten Bedingungen und jeder anderen bestehenden Vereinbarung lösen.
  6. Wenn der rechtliche Vertreter nach einer Bewertung des Anspruchsmerits der Ansicht ist, dass der Anspruch durch ein Rechtsverfahren nicht weiterverfolgt werden sollte, wird der Kunde darüber informiert. In solchen Fällen stellt ReFly die Schadensersatzanforderung ein, und das volle Eigentum und die rechtliche Inhaberschaft der Abtretung werden automatisch ohne die Notwendigkeit weiterer Vereinbarungen an den Kunden zurückgegeben.
  7. Wenn ein Rechtsverfahren eingeleitet wird, um die Schadensersatzanforderung zu verfolgen, ist der Kunde von allen Kosten befreit, die anfallen, wenn die Schadensersatzanforderung nicht erfüllt wird. Wenn die Rechtsverfahren erfolgreich oder durch einen Vergleich abgeschlossen werden, deckt ReFly die nicht von der jeweiligen Fluggesellschaft getragenen Kosten. Wenn die Schadensersatzanforderung erfolgreich ist und der Kunde die Flugentschädigung erhält, werden alle von ReFly getragenen und von der Fluggesellschaft geforderten Kosten an ReFly wie vereinbart gezahlt.
  8. Sowohl der Kunde als auch ReFly erkennen an, dass ReFly das ausschließliche Ermessen hat, jedes Vergleichsangebot basierend auf seiner Erfahrung mit dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen anzunehmen oder abzulehnen. Der Vertrag bietet eine rechtliche Grundlage für die Wirksamkeit dieses Ermessensspielraums. Der Kunde behält sich das Recht vor, diese Anerkennung jederzeit zu widerrufen und alle rechtlichen Bindungen mit ReFly gemäß den in den AGB beschriebenen Verfahren zu beenden.
  9. Die Kunden sollten sich bewusst sein, dass der Prozess der Verwaltung von Schadensersatzanforderungen viel Zeit in Anspruch nehmen kann und ReFly die Geschwindigkeit, mit der die Schadensersatzanforderungen vorangetrieben werden, nicht kontrollieren kann.

§4 Zahlungen und Gebühren

  1. Für die erfolgreiche Durchführung der Abtretung gemäß diesen AGB, ist es unerlässlich, dass die Flugentschädigung erhalten und ordnungsgemäß auf das Bankkonto von ReFly oder des Kunden überwiesen wurde. Sobald die Flugentschädigung bestätigt wurde, werden ReFly und der Kunde das im Vertrag festgelegte und beschriebene Abrechnungsverfahren befolgen.
  2. ReFly bearbeitet den Entschädigungsanspruch kostenfrei. Bei erfolgreicher Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs und des Erhalts der Flugentschädigung wird der vereinbarte Teil der Entschädigung an den Kunden übertragen, gemäß den in der Preisliste angegebenen Bedingungen. Darüber hinaus haben ReFly und der Kunde die Flexibilität, gegenseitig eine alternative Vergütung und Zahlungsbedingungen zu vereinbaren.
  3. Wenn ReFly keine Vergleichsvereinbarung mit dem Luftfahrtunternehmen hinsichtlich des Anspruchs erreicht oder der Ansicht ist, dass ein Rechtsverfahren die Einziehung der Flugentschädigung effizienter beschleunigen würde, behält sich ReFly das Recht vor, ein Rechtsverfahren einzuleiten. Dies führt zu einer Erhöhung des Teils der Flugentschädigung, der ReFly gemäß der Preisliste zugewiesen wird.
  4. Der Kunde erkennt die Möglichkeit der Aufrechnung von Gegenforderungen im Rahmen des Vertrags an.
  5. In Fällen, in denen der Kunde wissentlich ungenaue oder unvollständige Daten liefert, die zusätzliche Kosten für ReFly verursachen, ist der Kunde für die Erstattung dieser Kosten verantwortlich.
  6. Da sich der Geschäftssitz von ReFly in Hongkong befindet, erfolgt die Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.), falls relevant, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen von Hongkong und dem anwendbaren Steuersatz.
  7. Falls der Kunde falsche oder unzureichende Informationen für den Erhalt der Flugentschädigung liefert und dies zur Rücksendung der Mittel an ReFly führt, ist ReFly berechtigt, die entstandenen zusätzlichen Kosten abzuziehen. Wenn der Kunde nach den Aufforderungen und angemessenen Versuchen von ReFly keine Korrektur oder die erforderlichen Informationen bereitstellt, kann ReFly den für den Kunden bestimmten Teil behalten.
  8. Im Kontext der SEPA-Konten werden alle Zahlungen per Banküberweisung abgewickelt. Bei internationalen Überweisungen an den Kunden werden etwaige damit verbundene Bankgebühren vom Anteil des Kunden an der Flugentschädigung abgezogen.
  9. Zur Vereinfachung der finanziellen Prozesse und zur Reduzierung der Bankkosten werden in Fällen, die gemeinsame Buchungen oder ähnliche Situationen (z.B. Eltern, die Entschädigungen im Namen ihrer Kinder erhalten) vorsehen, alle Zahlungen auf ein einziges designiertes Konto mit Zustimmung des Kunden oder nach dessen spezifischen Anweisungen überwiesen. In diesen Fällen muss die für die Verteilung der Mittel verantwortliche Person die Auszahlung erleichtern, ohne dass ReFly für nicht erfolgte Zahlungen verantwortlich gemacht wird.
  10. ReFly haftet nicht für den Verlust von Schecks, Prepaid-Karten, Kreditkarten oder anderen Zahlungsmitteln und lehnt jede Haftung für Probleme ab, die sich aus der Bereitstellung falscher Bankinformationen durch den Kunden ergeben.
  11. Bei Bedarf stellt ReFly Rechnungen und andere notwendige Unterlagen in elektronischer Form per E-Mail bereit.
  12. ReFly übernimmt keine Haftung, wenn sie aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, die vereinbarte Flugentschädigung zu leisten. Solche Umstände können unter anderem Streiks, Arbeitskämpfe, Naturereignisse, Kriege, zivile Unruhen, Einhaltung gesetzlicher Anordnungen oder behördlicher Anordnungen und regulatorische Änderungen umfassen.
  13. Die Zahlungen der Flugentschädigung und anderer damit zusammenhängender Beträge werden von ReFly strikt an die endgültigen Begünstigten geleistet, die Anspruch auf die Flugentschädigung haben. ReFly führt keine Zahlungen an Vermittler, Agenturen, Vertreter oder Dritte durch, es sei denn, diese können eindeutig schriftlich ihre Befugnis nachweisen, Zahlungen im Namen des endgültigen Begünstigten zu akzeptieren. Im Zweifelsfall über das Recht, Zahlungen zu erhalten, behält sich ReFly das Recht vor, zusätzliche Überprüfungen der Befugnisse des Begünstigten anzufordern und kann einseitig direkte Zahlungen an solche Personen verweigern.

§5 Richtlinien zur Zusammenarbeit mit ReFly-Kunden

  1. Vor der Inanspruchnahme der Dienste von ReFly stellt der Kunde sicher, dass die Abtretung nicht auf andere Weise übertragen oder eine dritte Partei mit der Verfolgung des Anspruchs beauftragt wurde.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ReFly genaue, vollständige und wahrheitsgemäße Daten und Informationen in Bezug auf die Schadensersatzanforderung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann der Kunde ReFly für etwaige Ansprüche entschädigen, die sich aus fehlerhaften Informationen oder einer unzureichenden Zusammenarbeit ergeben.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, ReFly alle erforderlichen Daten und Dokumente für die Bearbeitung der Schadensersatzanforderung bereitzustellen. Dazu gehören beispielsweise Ausweisdokumente, Bordkarten, Verspätungsmitteilungen und der Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft, wie gefordert.
  4. Sollte der Kunde nach Beauftragung von ReFly eine Entschädigung in beliebiger Form erhalten, muss der Kunde ReFly umgehend informieren. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, ReFly innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Flugentschädigung durch das Luftfahrtunternehmen die in Abschnitt 3.2 oder 3.3 spezifizierte Vergütung zu zahlen. Die Zahlung muss auf das auf der Website von ReFly angegebene Bankkonto oder auf ein anderes von ReFly schriftlich angegebenes Konto erfolgen.
  5. Wenn der Kunde ungenaue oder unvollständige Daten liefert oder es versäumt, Informationen über den Erhalt der Flugentschädigung durch das Luftfahrtunternehmen für denselben Anspruch bereitzustellen und ReFly nicht in der Lage ist, die Flugentschädigung einzufordern oder die Verluste durch Rechtsverfahren zu mindern, behält sich ReFly das Recht vor, seine Forderung gegen den Kunden für entstandene Schäden geltend zu machen.

§6 Kündigungs- und Rücktrittspolitik von ReFly

Die Kündigung des Vertrags kann in den folgenden Umständen erfolgen:

  1. ReFly behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn nach einer gründlichen Bewertung festgestellt wird, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Schadensersatzanforderung erfolgreich ist, und den Kunden darüber ordnungsgemäß zu informieren.
  2. ReFly kann den Vertrag auch kündigen, wenn der Kunde falsche Daten liefert, irreführende Informationen bereitstellt oder betrügerische Aktivitäten betreibt.
  3. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss per E-Mail erklärt werden.
  4. Wenn der Kunde sich entscheidet, den Vertrag nach Beginn der vertraglichen Arbeiten oder nachdem ReFly und/oder ihre rechtlichen Vertreter ein Rechtsverfahren eingeleitet haben, zu kündigen, behält sich ReFly das Recht vor, dem Kunden die Verwaltungsgebühren und andere damit verbundene Kosten in Rechnung zu stellen. Zu diesen Kosten zählen Gerichts-, Dienstleistungs- und Vollstreckungskosten sowie außergerichtliche Aufwendungen, Gebühren für den autorisierten Vertreter, zusätzliche Kosten und andere relevante Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, diese Beträge innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Rechnung von ReFly zu begleichen.
  5. Wenn der Kunde gemäß der EU-Verbraucherschutzverordnung als Verbraucher eingestuft wird und außerhalb des gewerblichen Bereichs tätig ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu und er kann die vollständige Rückübertragung seiner Ansprüche verlangen. Der Kunde kann den Vertrag kündigen, indem er ReFly eine schriftliche Mitteilung mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 5 Tagen sendet. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden hat ReFly das Recht, die Erstattung der entstandenen Kosten zu verlangen.

§7 ReFly Preisliste

  1. Die Preisliste erläutert alle definierten Begriffe im Detail und bezieht sich auf Zahlungen im Zusammenhang mit der Verordnung über die Flugentschädigung. Jede andere von ReFly erbrachte Dienstleistung unterliegt separat vereinbarten Bedingungen.
  2. Keine Einreichungsgebühr Die Bearbeitung Ihres Entschädigungsanspruchs durch ReFly erfolgt völlig kostenfrei. Es fallen keine Gebühren an, wenn die Flugentschädigung von der Fluggesellschaft nicht eingezogen wird.
  3. ReFly Vergütung Nach erfolgreicher Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs wird die vereinbarte Vergütung von der durch die Fluggesellschaft gezahlten Entschädigung einbehalten. Die spezifische Vergütungsstruktur ist wie folgt:
  4. Für Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km, für die eine Flugentschädigung von 250 EUR zusteht, beträgt die Vergütung von ReFly 99,25 EUR, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer.
  5. Für innereuropäische Flüge über 1.500 km, und für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km, für die eine Entschädigung von 400 EUR zusteht, beträgt die Vergütung von ReFly 158,80 EUR, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer.
  6. Für alle anderen oben nicht genannten Flüge, für die eine Entschädigung von 600 EUR zusteht, beträgt die Vergütung von ReFly 238,20 EUR, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer.
  7. Wenn die fällige Flugentschädigung variiert, beträgt die Vergütung von ReFly 39,7% der erhaltenen Flugentschädigung, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer.
  8. Rechtliche Verfahren In Fällen, in denen eine Einigung mit der Fluggesellschaft nicht möglich ist oder der Prozess der Einziehung der Flugentschädigung durch ein Rechtsverfahren beschleunigt würde, wird ReFly ein Rechtsverfahren einleiten und hat Anspruch auf eine erhöhte Vergütung zur Deckung der zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsverfahren, einschließlich Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten, Rechtskosten und Verwaltungskosten.

ReFly Gebühren für Rechtsverfahren:

  1. Für Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km, für die eine Flugentschädigung von 250 EUR zusteht, beträgt die Vergütung von ReFly 125 EUR, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer.
  2. Für innereuropäische Flüge über 1.500 km, und Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km, für die eine Entschädigung von 400 EUR zusteht, beträgt die Vergütung von ReFly 200 EUR, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer.
  3. Für alle anderen oben nicht genannten Flüge, für die eine Entschädigung von 600 EUR zusteht, beträgt die Vergütung von ReFly 300 EUR, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer.
  4. Wenn die fällige Flugentschädigung variiert, beträgt die Vergütung von ReFly 50% der erhaltenen Flugentschädigung, einschließlich der anwendbaren Mehrwertsteuer.

§8 Schlussbestimmungen von ReFly

  1. Es gilt das Recht von Hongkong für diese AGB, den Vertrag und alle damit zusammenhängenden Dokumente, sofern nicht anders in bestimmten Dokumenten angegeben. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, behält er auch das Recht, Schutz gemäß den zwingenden Bestimmungen der Gesetze seines Wohnsitzlandes zu suchen.
  2. ReFly ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern und zusätzliche Bedingungen einzuführen. ReFly wird jedoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über solche Änderungen zu informieren. Soweit Änderungen für den Kunden nachteilig sind, muss der Kunde diesen Änderungen zustimmen, damit die geänderten AGB auf seine spezifische Situation anwendbar sind.
  3. Wenn der Kunde eine juristische Person ist, versichert und erklärt er, dass:
    • Die an ReFly bereitgestellten personenbezogenen Daten wurden und werden weiterhin in Übereinstimmung mit den Datenschutz- und Datenschutzanforderungen gesammelt und bereitgestellt.
    • Im Rahmen dieses Vertrags handelt ReFly als Datenverarbeiter und nicht als Datenverantwortlicher (wie gemäß den Datenschutz- und Datenschutzanforderungen definiert) in Bezug auf alle im Rahmen dieses Vertrags durchgeführten Datenverarbeitungsaktivitäten.
  4. ReFly wird die personenbezogenen Daten des Kunden sowie, falls zutreffend, die seiner Mitarbeiter ausschließlich zum Zwecke der Durchsetzung der Schadensersatzanforderung verwenden. Für ein vollständiges Verständnis der Methoden und Parameter zur Sammlung, Speicherung und Verwendung der Daten kann die Datenschutzrichtlinie von ReFly eingesehen werden.
  5. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den AGB ergeben, einschließlich ihrer Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit, werden endgültig vom zuständigen Gericht in Hongkong gemäß den Zuständigkeitsregeln entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen verlangen etwas anderes.
  6. Falls eine Bestimmung der AGB von einem Gericht oder einem Schiedsgericht als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen wird, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB in vollem Umfang in Kraft. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt sie in dem Maße, in dem sie nicht rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, in vollem Umfang in Kraft. ReFly wird die AGB ändern, indem sie solche rechtswidrigen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch rechtliche, gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den Absichten von ReFly und dem Kunden so weit wie möglich entsprechen. ReFly wird sein Bestes tun, um die vollständige Umsetzung aller Bestimmungen dieses Dokuments sicherzustellen.
  7. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der englischen Version der AGB und einer anderen Sprache hat der englische Text Vorrang.