Lassen Sie sich Ihre Reise nicht durch eine Überbuchung verderben. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, Ihre Rechte geltend zu machen und das zu bekommen, was Ihnen zusteht. ReFly arbeitet gemäß EU Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union, die besagt, dass Fluggäste Anspruch auf Entschädigung bei Überbuchung haben.
Bei einer Überbuchung hat ein Fluggast mit bestätigter Buchung, dem der Zutritt zum Flugzeug verweigert wird, Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, da das Gesetz spezifische Entschädigungen für solche Situationen vorsieht.
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Ihnen steht eine Entschädigung bei Überbuchung nach der Verordnung zu EG 261/2004, wenn Ihr Flug aus einem EU-Land oder Großbritannien startet. Diese Regel gilt auch für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft aus der EU oder Großbritannien kommen. Dieses Recht gilt, wenn Ihnen das Boarding auf einen Flug mit bestätigter Buchung aufgrund einer Überbuchung verweigert wird und Sie nicht freiwillig auf Ihren Platz verzichtet haben.
Die Höhe der Entschädigung bei Überbuchung gemäß der Verordnung EG 261/2004 der Europäischen Union hängt von der Flugdistanz ab. Hier sind die Details der Beträge, die Sie möglicherweise erhalten können:
Für Flüge bis zu 1.500 km: Wenn Ihnen das Boarding verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro.
Für Flüge innerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km: In diesen Fällen kann die Entschädigung 400 Euro betragen.
Für Flüge außerhalb der EU über 3.500 km beträgt die Entschädigung 600 Euro, wenn die Verspätung am Endziel mehr als 3 Stunden beträgt.
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Im Falle einer Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung auf einem Flug sind die Rechte der Fluggäste durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union geschützt und geregelt. Hier ist eine Liste der Hauptrechte, die Sie als Fluggast haben:
Wenn Sie glauben, dass Ihre Rechte missachtet wurden, können Sie eine Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft einreichen. Wenn Sie mit der Antwort der Fluggesellschaft nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an die zuständige nationale Behörde im EU-Land, in dem der Vorfall stattgefunden hat, oder im EU-Land, von dem aus der Flug gestartet ist, weiterleiten.
Wenn Ihnen gegen Ihren Willen das Boarding verweigert wird, muss Ihnen die Fluggesellschaft die Wahl zwischen:
Zusätzlich zur Rückerstattung oder Umbuchung haben Sie Anspruch auf eine sofortige finanzielle Entschädigung, die je nach Flugdistanz und Verspätung bei der Ankunft am Zielort zwischen €250 und €600 variieren kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die finanzielle Entschädigung um 50% reduziert werden kann, wenn die angebotene Umbuchung es ermöglicht, das Ziel mit einer minimalen Verspätung im Vergleich zur ursprünglich geplanten Ankunftszeit des gebuchten Fluges zu erreichen.
Denken Sie daran, dass die Beantragung einer Entschädigung Sie nicht verpflichtet, auf die Rückerstattung Ihres Tickets gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union zu verzichten. Diese beiden Rechte dienen unterschiedlichen Zwecken und können je nach den Umständen unabhängig voneinander geltend gemacht werden.
Rückerstattung bezieht sich auf die Rückzahlung des Ticketpreises für den nicht zurückgelegten Teil oder Teile der Reise und gegebenenfalls für die bereits zurückgelegten Teile, wenn der Flug nicht mehr dem ursprünglichen Zweck der Reise dient. Die Rückerstattung ist besonders relevant bei Stornierungen, großen Verspätungen oder wenn Ihnen das Boarding verweigert wird (z. B. aufgrund von Überbuchung).
Die Entschädigung ist eine unabhängige Zahlung zum Ausgleich der entstandenen Unannehmlichkeiten, die durch Stornierungen, erhebliche Verspätungen (in der Regel 3 Stunden oder mehr) oder die verweigerte Beförderung gegen Ihren Willen verursacht wurden. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugdistanz und den spezifischen Umständen der Reiseunterbrechung.
Sie können daher sowohl die Rückerstattung des Tickets als auch die Entschädigung beantragen, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Wenn Ihr Flug beispielsweise storniert wurde und Sie sich entscheiden, keinen alternativen Flug der Fluggesellschaft anzunehmen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Tickets sowie auf eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten, die durch die Stornierung verursacht wurden.
Es ist wichtig, über Ihre Rechte informiert zu sein und der Fluggesellschaft Ihre Anforderungen klar mitzuteilen. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihrer Anfrage mit der Fluggesellschaft haben oder der Meinung sind, dass Ihre Rechte nicht eingehalten wurden, können Sie sich an die zuständige nationale Behörde im EU-Land, in dem der Vorfall stattgefunden hat, oder im EU-Land, von dem aus der Flug gestartet ist, wenden.
Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der die Fluggesellschaft keine Unterstützung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union bei Verlust eines Fluges aufgrund von Überbuchung bietet, wie z. B. Mahlzeiten, Getränke, zwei Telefonate, Unterkunft und Transport, können Sie Folgendes tun:
Bewahren Sie alle Beweise für die verweigerte Beförderung und die fehlende Unterstützung auf, wie E-Mails, Textnachrichten oder mündliche Kommunikation mit dem Personal der Fluggesellschaft. Erstellen Sie auch eine Liste der Kosten, die Ihnen aufgrund dieser Situation entstanden sind.
Wenn möglich, sprechen Sie mit einem Vertreter der Fluggesellschaft am Flughafen und fordern Sie die sofortige Unterstützung, auf die Sie gemäß der Verordnung Anspruch haben. Wenn Ihnen dies verweigert wird, dokumentieren Sie den Namen der Person, mit der Sie gesprochen haben, und die erhaltene Antwort.
Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie Ihre eigenen Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft oder Transport übernehmen müssen, versuchen Sie, die Kosten angemessen zu halten, und bewahren Sie alle Belege auf. Diese sind wichtig für eine eventuelle Rückerstattung.
Sobald Sie zu Hause sind, kontaktieren Sie die Fluggesellschaft, um die Erstattung der Kosten zu beantragen, die Ihnen aufgrund der fehlenden Unterstützung entstanden sind. Fügen Sie alle Belege bei und geben Sie eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls an, indem Sie darauf hinweisen, dass die Fluggesellschaft die Unterstützung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht erbracht hat.
Wenn die Fluggesellschaft sich weigert, Ihnen die Kosten zu erstatten oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist antwortet, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde im EU-Land einreichen, in dem der Vorfall stattgefunden hat, oder im EU-Land, von dem aus der Flug gestartet ist. Diese Behörde kann Ihren Fall prüfen und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bieten.
Denken Sie daran, dass Sie Anspruch auf sofortige Unterstützung im Falle einer Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung haben. Gut informiert zu sein und alles genau zu dokumentieren sind wichtige Voraussetzungen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte eingehalten werden.
Die wenigsten Fluggäste kennen ihre Rechte oder verfügen über die nötigen Rechtskenntnisse, um Entschädigungen für Flugverspätungen zu verlangen. Selbst wenn sie sich ihrer Rechte bewusst sind, kann der Prozess, die Fluggesellschaften zu einer Entschädigung zu zwingen, schwierig sein.