ReFly arbeitet in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Regelungen zu Entschädigungen und Unterstützung für Passagiere festlegt, die von erheblichen Flugverspätungen betroffen sind. Wenn ein Flug beim Ankommen eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hat, könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von der verantwortlichen Fluggesellschaft haben.
Eine Flugverspätung kann aus einer freudigen Erwartung schnell eine stressige Situation machen.
Fluggäste müssen häufig verschiedene Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen
Längere Wartezeiten am Flughafen, verpasste Verbindungen und beeinträchtigte Pläne können bei den Reisenden Frustration und Unbehagen verursachen und ihre Reiseerfahrung negativ beeinflussen.
Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte und Entschädigungen Ihnen bei Flugverspätungen zustehen
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Passagiere, die Flugverspätungen innerhalb der Europäischen Union erleben, haben Anspruch auf eine Entschädigung, die zwischen €250 und €600 variiert, zusätzlich zu Unterstützungsleistungen am Flughafen. Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt, dass Fluggesellschaften eine Entschädigung für Verspätungen von mehr als 3 Stunden leisten müssen, sofern die Verantwortung für die Verspätung direkt bei der Fluggesellschaft liegt.
Die Höhe Ihrer möglichen Entschädigung bei verspätetem Flug, hängt von der Entfernung des Fluges und der Dauer der Verspätung ab und liegt zwischen €250, €400 und €600. Der Betrag steigt mit längeren Flugstrecken und sichert Ihnen eine faire Entschädigung zu für die Passagiere.
Die Entschädigung von €250 für einen verspäteten Flug gilt für Flüge unter 1500 km.
Die Entschädigung von €400 für einen verspäteten Flug gilt für Flüge zwischen 1500 km und 3500 km.
Die Entschädigung von €600 für einen verspäteten Flug gilt für Flüge über 3500 km.
So funktioniert es in 3 einfachen Schritten:
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Die Fluggastrechte bei Verspätungen innerhalb der EU werden durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Hier ist eine Liste der wichtigsten Rechte:
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Passagiere über ihre Rechte bei Verspätungen zu informieren.
Bei Verspätungen von 2 Stunden oder mehr haben die Passagiere Anspruch auf Unterstützung. Dies umfasst Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate, Fax- oder E-Mail-Nachrichten und, falls erforderlich, eine Unterkunft im Hotel und den Transport zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterkunft.
Bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr können die Passagiere zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Tickets (für den Teil oder die Teile der Reise, die nicht durchgeführt wurden) innerhalb von sieben Tagen und einem Rückflug zum ersten Abflugort so schnell wie möglich oder einem Neurouting zur Enddestination so schnell wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Wahl, sofern Plätze verfügbar sind, wählen.
Sie können sowohl eine Entschädigung für die Verspätung als auch eine Ticketerstattung beantragen, wenn dies unter den Umständen vorgesehen ist. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union sind die Rechte auf Entschädigung und Rückerstattung getrennt und können je nach den jeweiligen Situationen angewendet werden:
Die Entschädigung ist eine Zahlung für die durch die Verspätung, Annullierung oder verweigerte Beförderung verursachten Unannehmlichkeiten. Die Entschädigung variiert zwischen €250 und €600, abhängig von der Entfernung des Fluges und der tatsächlichen Verspätung bei der Ankunft. Diese Entschädigung ist fällig, wenn die Verspätung bei der Ankunft mehr als 3 Stunden beträgt und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
Die Rückerstattung ist vorgesehen, wenn Sie sich aufgrund einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr entscheiden, nicht zu reisen, wenn der Flug annulliert wird (ohne angemessenes Neurouting), oder im Falle einer verweigerten Beförderung. Die Rückerstattung umfasst die Kosten des Tickets für die nicht durchgeführten Teile der Reise und, wenn der Flug keinen Zweck mehr hat, auch für die durchgeführten Teile, sowie, innerhalb kurzer Zeit, einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort.
Sie können also sowohl Entschädigung als auch Rückerstattung verlangen, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Wenn Ihr Flug beispielsweise mehr als 3 Stunden verspätet ist und Sie sich entscheiden, nicht zu reisen, weil die Verspätung die Reise für Sie sinnlos macht, könnten Sie Anspruch sowohl auf eine Entschädigung für die Verspätung als auch auf eine Rückerstattung des Tickets haben.
Wenn die Fluggesellschaft die Unterstützungsmaßnahmen, die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union bei erheblichen Verspätungen vorgesehen sind, wie Mahlzeiten, Getränke, zwei Telefonate, Unterkunft im Hotel und Transport, nicht bereitstellt, können Sie Folgendes tun:
Bewahren Sie Quittungen und alle anderen Unterlagen über Ausgaben auf, die aufgrund des fehlenden Supports der Fluggesellschaft entstanden sind. Dazu gehören Kosten für Mahlzeiten, Unterkunft, Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterkunftsort sowie Kommunikation.
Auch wenn die Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt keine Unterstützung bietet, können Sie sie später kontaktieren, um die Dokumentation der entstandenen Kosten einzureichen und eine Rückerstattung zu verlangen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Details wie Flugnummer, Datum, Ihre Kontaktdaten und eine klare Beschreibung der Umstände angeben.
Wenn die Fluggesellschaft nicht antwortet oder die Rückerstattung verweigert, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde in dem EU-Land einreichen, in dem der Vorfall stattgefunden hat, oder im Abflugland des Fluges. Jedes Mitgliedsland hat eine nationale Stelle, die für die Durchsetzung der Verordnung über die Rechte der Flugpassagiere zuständig ist.
Es ist wichtig, zeitnah zu handeln und alle notwendigen Beweise für Ihre Beschwerde bereitzustellen. Entscheidend sind die Kenntnis Ihrer Rechte und eine lückenlose Dokumentation.
Wenn Ihr Flug um mindestens 3 Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung gemäß der Verordnung EG 261/2004, es sei denn, die Verspätung wird durch außergewöhnliche Umstände (z. B. ungünstige Wetterbedingungen) verursacht. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, kostenlose Kommunikation und bei längeren Verspätungen auch auf Unterkunft und Transport. Überprüfen Sie mit Refly, ob Sie berechtigt sind.
Sie können eine Entschädigung beantragen, wenn der Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am endgültigen Zielort ankommt. Die Verspätung wird basierend auf der tatsächlichen Ankunftszeit berechnet, nicht auf der Abflugzeit.
Der Höchstbetrag pro Passagier beträgt 600 €, abhängig von der Flugdistanz:
250€ für Flüge bis zu 1.500 km.
400€ für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.
600€ für Flüge über 3.500 km.
Sie können auf die Expertise von Refly.org zurückgreifen, um den gesamten Prozess für Sie zu übernehmen. Geben Sie einfach die Flugdaten und die erforderlichen Dokumente an, und das Expertenteam kümmert sich um die Überprüfung der Anspruchsberechtigung und reicht den Antrag bei der Fluggesellschaft ein.
Die Bordkarte oder die Flugreservierung.
Wenn die Fluggesellschaft Ihre Anfrage ablehnt, wenden Sie sich an Refly.org, das die Ablehnung anfechten und, falls erforderlich, rechtliche Schritte ohne Vorauszahlung für Sie einleiten kann.
Nein, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie schlechte Wetterbedingungen, Streiks des Flughafenpersonals oder Luftverkehrsbeschränkungen verursacht wird, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen.
Ja, die Fluggesellschaft muss bereitstellen:
Mahlzeiten und Getränke je nach Dauer der Verspätung.
Unterkunft und Transport, wenn die Verspätung einen Aufenthalt über Nacht erfordert.
Kostenlose Kommunikation, wie Telefonate oder E-Mails.
Die Bearbeitungszeit variiert, aber Fluggesellschaften benötigen in der Regel zwischen 4 und 12 Wochen, um die Zahlung zu bearbeiten. Mit Refly.org kann der Prozess schneller erfolgen.
Es ist nicht erforderlich. Dienste wie Refly.org bearbeiten die Anfrage ohne die Notwendigkeit eines Anwalts, auch im Falle von rechtlichen Schritten.
Ja, wenn die Verspätung dazu führt, dass du einen Anschluss verpasst und mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden an deinem Endziel ankommst, hast du Anspruch auf Entschädigung.
Die häufigsten Gründe sind:
Technische Probleme mit dem Flugzeug.
Ungünstige Wetterbedingungen.
Luftverkehrsstaus.
Streiks des Airline- oder Flughafenpersonals.
Nein, eine Entschädigung wird nur für Verspätungen von mehr als 3 Stunden bei der Ankunft gewährt.
Die Fluggesellschaft muss dich regelmäßig auf dem Laufenden halten und dir Unterstützung bieten, wie Mahlzeiten, Getränke und, falls notwendig, Unterbringung.
Bewahren Sie immer die Flugdokumente auf.
Dokumentieren Sie die Verspätung (z.B. Fotos der Anzeigetafeln, Mitteilungen der Fluggesellschaft).
Nutzen Sie Plattformen wie Refly.org, um den Prozess zu vereinfachen.
Ja, die Fluggesellschaft ist verpflichtet, dich so schnell wie möglich über die Verspätung zu informieren und regelmäßige Updates bereitzustellen.
Ja, die Verordnung EG 261/2004 gilt auch für internationale Flüge, die von einem EU-Land aus starten oder von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU durchgeführt werden.
Nein, die Entschädigung hängt nicht von der Art des Tickets (Economy, Business usw.) ab, sondern nur von der Verspätung und der Entfernung des Fluges.
Die wenigsten Passagiere kennen ihre Rechte, und viele von ihnen haben nicht die rechtliche Kenntnis, um Entschädigungen für Flugverspätungen zu fordern. Auch wenn sie sich ihrer Rechte bewusst sind, kann der Prozess, die Fluggesellschaften zur Zahlung einer Entschädigung zu zwingen, schwierig sein.