FLUGGASTRECHTE

Entschädigung für Flugausfall wegen Streik

ReFly setzt sich für Ihre Fluggastrechte ein

Der Ärger und Stress, der durch einen Flugstreik verursacht wird, kann Ihre Reisepläne erheblich stören und die erwartungsvolle Vorfreude in Frustration verwandeln. Mit ReFly haben Sie die Möglichkeit, im Falle eines streikbedingten Flugausfalls die Entschädigung zu fordern, die Ihnen zusteht. Sie könnten bis zu 600 € pro Passagier erhalten, unabhängig von den ursprünglichen Ticketkosten.

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Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugstreik?

Um Anspruch auf Entschädigung aufgrund eines Flugstreiks zu haben, muss dieser vom Personal der Fluggesellschaft organisiert sein, und der Flug muss unter die EU-Gesetzgebung fallen, also in folgenden Fällen:

  • Alle Flüge, die von der EU oder Großbritannien starten, unabhängig von der Fluggesellschaft;
  • Alle europäischen Fluggesellschaften, unabhängig vom Abflug- oder Zielland.

Zudem darf der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand gelten, der außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt, wie es bei einem Streik der Fluglotsen der Fall wäre.

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Wie viel Entschädigung kann ich für eine verweigerte Beförderung aufgrund eines Flugstreiks erhalten?

Die Entschädigung für die Unannehmlichkeiten aufgrund von Flugannullierungen, erheblichen Verspätungen oder verweigerter Beförderung, auch im Zusammenhang mit Flugstreiks (wenn sie in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegen), kann je nach Flugstrecke und den spezifischen Umständen der Verspätung bei der Ankunft variieren. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union gelten folgende Entschädigungskategorien:

€250

Für Flüge bis zu 1500 km können Passagiere eine Entschädigung von €250 erhalten.

€400

Für Flüge innerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km kann die Entschädigung €400 betragen.

€600

Für Flüge außerhalb der EU über 3500 km kann die Entschädigung bis zu €600 betragen.

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Wie kann ich meine Entschädigung erhalten?

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Ihre Rechte bei einem Flugstreik zu kennen, hilft Ihnen, Ihre Reise besser zu erleben!

Flugstreiks können aus verschiedenen Gründen auftreten, etwa aufgrund von Tarifkonflikten, wirtschaftlicher Forderungen oder Arbeitsbedingungen des Fluggesellschaftspersonals. Je nach Ausmaß des Streiks und dessen Auswirkungen auf die Flüge kann es zu unerwarteten Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen kommen. Glücklicherweise bietet die europäische Gesetzgebung, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, den Fluggästen in solchen Fällen erheblichen Schutz.

Wenn Ihr Flug durch einen Streik des Fluggesellschaftspersonals beeinflusst wurde, könnten Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben, zusätzlich zu sofortiger Unterstützung und alternativen Reisemöglichkeiten, um Ihr Ziel zu erreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Situation ändert, wenn der Streik Personal außerhalb der Fluggesellschaft betrifft, wie z. B. die Fluglotsen, wo sich die Fluggesellschaften auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können, um die Entschädigung auszuschließen.

Hier sind die Hauptrechte der Fluggäste bei Flugausfällen oder -verspätungen aufgrund eines Flugstreiks:

Flugausfall

  • Recht auf Information

    Die Fluggesellschaft muss Sie über die Annullierung und Ihre Rechte informieren.

  • Rückerstattung oder Umbuchung

    Wahl zwischen der vollständigen Rückerstattung des Tickets (für den nicht durchgeführten Teil oder die Teile der Reise) oder der Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug oder auf einen späteren Zeitpunkt nach Ihrer Wahl, sofern Plätze verfügbar sind.

  • Recht auf Betreuung

    Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke in angemessener Menge entsprechend der Wartezeit, zwei Telefonate, Fax- oder E-Mail-Nachrichten. Falls eine oder mehrere Übernachtungen erforderlich sind oder ein zusätzlicher Aufenthalt erforderlich ist, haben Sie auch Anspruch auf eine Hotelunterkunft und den Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterkunftsort.

  • Finanzielle Entschädigung

    Unter bestimmten Umständen könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, es sei denn, die Annullierung wurde Ihnen mit einer bestimmten Vorlaufzeit mitgeteilt oder die vorgeschlagene Umbuchung erlaubt es Ihnen, die Reisezeiten einzuhalten.

  • Sonderbetreuung

    Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sind besondere Unterstützung vorgesehen.

Flugverspätung

  • Recht auf Information

    Die Fluggesellschaft muss Sie über die Verspätung und Ihre Rechte als Fluggast informieren.

  • Recht auf Betreuung

    • Bei Verspätungen von 2 Stunden oder mehr bei Flügen bis zu 1500 km.
    • Bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr bei Flügen innerhalb der EU zwischen 1500 und 3500 km sowie bei allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km.
    • Bei Verspätungen von 4 Stunden oder mehr bei Flügen über 3500 km außerhalb der EU.

    Die Betreuung umfasst Mahlzeiten und Getränke entsprechend der Wartezeit, zwei Telefonate, Fax- oder E-Mail-Nachrichten. Wenn sich sich die Verspätung über die ursprünglich geplante Abflugzeit hinaus verlängert, könnten Sie Anspruch auf eine Hotelunterkunft und den Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterkunftsort haben.

  • Rückerstattung und Umbuchung

    Wenn die Verspätung 5 Stunden oder mehr beträgt, haben Sie das Recht, den Flug nicht anzutreten und eine vollständige Rückerstattung des Tickets (für den nicht durchgeführten Teil oder die Teile der Reise und für die bereits durchgeführten Teile, wenn der Flug keinen Zweck mehr im ursprünglichen Reiseplan erfüllt) sowie einen Rückflug zum ersten Abflugort so bald wie möglich zu verlangen.

  • Finanzielle Entschädigung

    Bei einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr bei der Ankunft könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, wie z. B. ein Streik. Die Praxis bezüglich der Entschädigung kann jedoch je nach rechtliche Interpretationen und Entscheidungen der zuständigen Behörden variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auslegung von "außergewöhnlichen Umständen" variieren kann und die Verantwortung der Fluggesellschaft, eine Entschädigung im Falle von Streiks anzubieten, von der spezifischen Art des Streiks und dessen Auswirkungen auf die Betriebsvorgänge abhängt. Im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten mit der Fluggesellschaft können Sie sich an die zuständige nationale Behörde im EU-Land wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat, oder im EU-Land, von dem der Flug abging, um Unterstützung und Klärung zu erhalten.

Sie sollten immer bedenken, dass die Beantragung einer Rückerstattung für einen ausgefallenen oder verspäteten Flug Sie nicht automatisch daran hindert, auch eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union zu verlangen. Diese Rechte werden als getrennte Ansprüche betrachtet:

Wann habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung?

Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder eine erhebliche Verspätung aufweist, haben Sie das Recht, zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Tickets (für den nicht durchgeführten Teil oder die Teile der Reise und für die bereits durchgeführten Teile, wenn der Flug keinen Zweck mehr im ursprünglichen Reiseplan erfüllt) oder einer Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug oder einen späteren Zeitpunkt nach Ihrer Wahl zu wählen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Unabhängig von der Wahl der Rückerstattung könnten Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, wenn die Verspätung (von 3 Stunden oder mehr bei der Ankunft) oder die Annullierung des Fluges nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Streiks des Fluggesellschaftspersonals werden oft nicht als außergewöhnliche Umstände betrachtet, was bedeutet, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben könnten.

Die Wahl der Rückerstattung schließt das Recht auf Entschädigung nicht aus, da diese als getrennte Ansprüche gemäß der EU-Verordnung betrachtet werden. Wenn Sie jedoch einen alternativen Flug (Umbuchung) zu Ihrem Endziel akzeptieren und die Verspätung zwischen 3 und 4 Stunden im Vergleich zur ursprünglichen geplanten Ankunftszeit liegt, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der die Fluggesellschaft die im Reglement (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union vorgesehenen Versorgungsleistungen im Falle eines Flugausfalls aufgrund eines Streiks des Fluggesellschaftspersonals nicht bereitstellt, hier einige Schritte, die Sie unternehmen können, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte respektiert werden:

  • Dokumentieren Sie den Vorfall

    Dokumentieren Sie alle Beweise fehlender Unterstützung, einschließlich Details wie Flugzeit und -datum, Kommunikation mit der Fluggesellschaft und andere Dokumente, die Ihren Fall unterstützen können.

  • Fordern Sie Betreuung vor Ort an

    Wenn Sie sich noch am Flughafen befinden, versuchen Sie, direkt mit einem Vertreter der Fluggesellschaft zu sprechen. Erklären Sie, dass Sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf sofortige Betreuung haben, einschließlich Mahlzeiten, Getränke, Zugang zu zwei Telefonaten oder E-Mails und, falls erforderlich, eine Hotelunterkunft und den Transport zwischen dem Flughafen und dem Unterkunftsort.

  • Decken Sie Ihre Bedürfnisse

    Wenn die Fluggesellschaft die notwendige Betreuung nicht bereitstellt und Sie gezwungen sind, für Mahlzeiten, Unterkunft und Transporte zu zahlen, versuchen Sie, die Ausgaben im Rahmen zu halten und bewahren Sie alle Belege auf, da diese für die Beantragung einer Rückerstattung erforderlich sind.

  • Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft

    Sobald Sie Zugang zum Internet oder einem Telefon haben, kontaktieren Sie die Fluggesellschaft, um sie über die Situation zu informieren und eine Rückerstattung der Kosten zu verlangen, die Sie aufgrund der fehlenden Betreuung tragen mussten. Fügen Sie alle gesammelten Beweise bei.

  • Reichen Sie eine formelle Beschwerde ein

    Wenn die Fluggesellschaft nicht zufriedenstellend reagiert oder sich weigert, Ihnen die Kosten zu erstatten, können Sie eine formelle Beschwerde einreichen. Dies kann direkt bei der Fluggesellschaft und, falls erforderlich, bei der zuständigen nationalen Behörde im EU-Land, in dem sich der Vorfall ereignet hat, oder im EU-Land, von dem der Flug abging, erfolgen.

Denken Sie daran, dass Sie Anspruch auf sofortige Betreuung im Falle eines Flugausfalls aufgrund eines Streiks des Fluggesellschaftspersonals haben. Wichtig ist, sich über Ihre Rechte zu informieren und selbst aktiv zu werden, um sicherzustellen, dass diese respektiert werden.

Refly

ReFly handelt nach geltendem EU-Recht
über die Rechte der Fluggäste

Nur wenige Fluggäste kennen ihre Rechte, und viele von ihnen haben nicht das notwendige rechtliche Verständnis, um Entschädigungen für Flugverspätungen zu fordern. Selbst wenn sie sich ihrer Rechte bewusst sind, kann der Prozess, Fluggesellschaften zur Entschädigung zu verpflichten, schwierig sein.