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Die häufigsten Ausreden von Fluggesellschaften
(und warum sie nicht gültig sind)

Die häufigsten Ausreden von Fluggesellschaften (und warum sie nicht gültig sind)

Hatten Sie eine Flugverspätung oder -annullierung und die Begründung der Fluggesellschaft erscheint Ihnen unglaubwürdig?
Achtung: Viele der häufigsten Ausreden von Fluggesellschaften zur Ablehnung einer Entschädigung sind nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nicht zulässig.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Begründungen am häufigsten verwendet werden, warum sie rechtlich oft nicht standhalten und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen, um die Entschädigung zu erhalten, die Ihnen zusteht.

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Warum versuchen Fluggesellschaften, Entschädigungen zu vermeiden?

Bevor wir die häufigsten Ausreden analysieren, ist es wichtig, den Hintergrund zu verstehen. Jedes Jahr müssen Fluggesellschaften Millionen Euro an Entschädigungen für Flugverspätungen und -annullierungen zahlen.

Um diese Kosten zu reduzieren, versuchen Airlines häufig:

  • Ihre Verantwortung zu minimieren, indem sie Störungen auf „außergewöhnliche Umstände" zurückführen.
  • Vage oder unvollständige Informationen bereitzustellen.
  • Passagiere von der Einreichung von Ansprüchen abzuhalten.
  • Gutscheine statt Entschädigungen in Geld anzubieten.

Die Kenntnis der häufigsten Ausreden hilft Ihnen, diese zu erkennen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Im Folgenden finden Sie die 10 häufigsten Ausreden von Fluggesellschaften (und warum sie nicht gültig sind).

1. „Die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen"

Die Ausrede:
Die Fluggesellschaft behauptet pauschal, dass die Verspätung oder Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen sei, ohne konkrete Details zu nennen.

Warum sie oft nicht gültig ist:
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erkennt außergewöhnliche Umstände nur dann an, wenn es sich um unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegende Ereignisse handelt, wie zum Beispiel:

  • Extreme Wetterbedingungen, die den Flug unmöglich machen
  • Politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken
  • Streiks der Flugsicherung (nicht des Airline-Personals)
  • Schwere medizinische Notfälle an Bord

Die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um die Störung zu vermeiden. Eine pauschale Erklärung reicht nicht aus.

Was Sie tun sollten:
Verlangen Sie stets konkrete Angaben zur Art der angeblichen außergewöhnlichen Umstände und fordern Sie entsprechende Nachweise an.

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Flugverspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

2. „Schlechtes Wetter hat die Verspätung verursacht"

Die Ausrede:
Aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen kam es zu einer Verspätung oder Annullierung des Fluges.

Warum sie oft nicht gültig ist:
Nicht alle Wetterbedingungen gelten als außergewöhnliche Umstände. Prüfen Sie insbesondere:

  • War das schlechte Wetter lokal oder weit verbreitet? Wurde nur Ihr Flug gestrichen, während andere Flüge vom selben Flughafen regulär starteten, hält diese Ausrede meist nicht stand.
  • War das Wetter vorhersehbar? Morgendlicher Nebel im Winter oder sommerliche Gewitter am Nachmittag sind vorhersehbare Ereignisse, auf die sich Airlines einstellen müssen.
  • War das schlechte Wetter tatsächlich ausschlaggebend? Überprüfen Sie die tatsächlichen Wetterbedingungen mithilfe von Diensten wie FlightRadar24 oder offiziellen Wetterquellen.

Was Sie tun sollten:
Dokumentieren Sie die realen Wetterbedingungen und prüfen Sie, ob andere Flüge planmäßig durchgeführt wurden. War das Wetter vorhersehbar oder beherrschbar, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

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Flugverspätung aufgrund schlechten Wetters

3. „Unerwartete technische Probleme"

Die Ausrede:
Das Flugzeug hatte einen unerwarteten technischen Defekt, der aus Sicherheitsgründen dringende Reparaturen erforderte.

Warum sie oft nicht gültig ist:
Technische Probleme fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, die für eine ordnungsgemäße Wartung ihrer Flotte sorgen muss. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen – etwa bei einem versteckten Herstellungsfehler, der vom Hersteller gemeldet wurde – können solche Probleme als außergewöhnliche Umstände gelten.

Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt:

  • Die routinemäßige Wartung liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaft.
  • Defekte durch normalen Verschleiß sind keine außergewöhnlichen Umstände.
  • Fluggesellschaften müssen über Notfallpläne verfügen (z. B. Ersatzflugzeuge).

Was Sie tun sollten:
Fragen Sie nach der genauen Ursache des technischen Problems. Handelt es sich um routinemäßige Wartung oder vorhersehbare Defekte, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

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Flugverspätung aufgrund unvorhergesehener technischer Probleme

4. „Kettenverspätung durch einen vorherigen Flug"

Die Ausrede:
Ihr Flug ist verspätet, weil das Flugzeug aus einem vorherigen Flug stammt, der bereits verspätet war.

Warum sie oft nicht gültig ist:
Dies wird als „Dominoeffekt" oder Rotationsverspätung bezeichnet. Nach europäischem Recht gilt:

  • Die Fluggesellschaft ist für die operative Planung verantwortlich.
  • Sie muss über Notfall- und Ersatzpläne verfügen, um Kettenverspätungen zu bewältigen.
  • Die ursprüngliche Verspätung stellt möglicherweise keinen außergewöhnlichen Umstand dar.

Was Sie tun sollten:
Fragen Sie nach der Ursache der ursprünglichen Verspätung. War diese kein gültiger außergewöhnlicher Umstand, haben Sie auch für Ihren Flug Anspruch auf eine Entschädigung.

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Flugverspätung aufgrund der Verspätung des vorherigen Fluges

5. „Verspätung aufgrund eines Streiks des Personals"

Die Ausrede:
Der Flug wurde wegen eines Streiks annulliert.

Warum sie oft nicht gültig ist:
Es kommt darauf an, wer streikt:

  • Streik der Flugsicherung → Gültiger außergewöhnlicher Umstand
  • Streik des Flughafen-Sicherheitspersonals → Gültiger außergewöhnlicher Umstand
  • Streik von Piloten oder Kabinenpersonal der Airline → KEIN außergewöhnlicher Umstand
  • Streik des Bodenpersonals der Airline → KEIN außergewöhnlicher Umstand

Interne Streiks innerhalb der Fluggesellschaft gelten als vorhersehbar und beherrschbar.

Was Sie tun sollten:
Prüfen Sie, wer vom Streik betroffen ist. Handelt es sich um Personal der Fluggesellschaft, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

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Flugverspätung aufgrund eines Streiks des Flugpersonal
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Wie kann ich meine Entschädigung erhalten?

So funktioniert es in 3 einfachen Schritten:

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Wie hoch ist die Entschädigung?

ReFly Erstattung des Flugtickets bei verpasstem Anschlussflug
250 €

Die Entschädigung von 250 € für einen verspäteten Flug gilt für Flüge unter 1500 km.

ReFly Erstattung des Flugtickets bei verpasstem Anschlussflug
400 €

Die Entschädigung von 400 € für einen verspäteten Flug gilt für Flüge zwischen 1500 km und 3500 km.

ReFly Erstattung des Flugtickets bei verpasstem Anschlussflug
600 €

Die Entschädigung von 600 € für einen verspäteten Flug gilt für Flüge über 3500 km.

6. „Overbooking war aus betrieblichen Gründen notwendig"

Die Ausrede:
Wir mussten Overbooking betreiben, um die Auslastung des Flugzeugs zu optimieren.

Warum sie nicht gültig ist:
Overbooking ist eine bewusste kommerzielle Praxis der Fluggesellschaft und stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Wird Ihnen aufgrund von Overbooking die Beförderung verweigert, haben Sie immer Anspruch auf:

  • Eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € (abhängig von der Flugdistanz).
  • Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelunterbringung.
  • Die Erstattung des Ticketpreises oder einen alternativen Flug.

Was Sie tun sollten:
Bei Overbooking ist die Entschädigung garantiert. Akzeptieren Sie keine Ausreden.

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Flugverspätung aufgrund notwendiger Überbuchung aus betrieblichen Gründen

7. „Verspätung aus Sicherheitsgründen"

Die Ausrede:
Die Verspätung ist auf zusätzliche Sicherheitskontrollen zurückzuführen, die von den Behörden angeordnet wurden.

Warum sie möglicherweise nicht gültig ist:
Entscheidend ist die Art der Kontrollen. Wurden diese aufgrund einer konkreten und unvorhersehbaren Bedrohung angeordnet, können sie als außergewöhnliche Umstände gelten. Handelt es sich jedoch um standardmäßige oder vorhersehbare Sicherheitsmaßnahmen, liegt die Verantwortung bei der Fluggesellschaft.

  • Außergewöhnliche Sicherheitskontrollen wegen konkreter Bedrohungen → Gültiger Umstand
  • Routinekontrollen oder Verzögerungen durch schlechte Organisation → NICHT gültig

Was Sie tun sollten:
Verlangen Sie konkrete Nachweise zu den Gründen der Sicherheitskontrollen. Handelt es sich um reguläre Verfahren, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

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Flugverspätung verursacht durch zusätzliche Sicherheitskontrollen

8. „Verspätung durch einen unruhigen Passagier an Bord"

Die Ausrede:
Der Flug wurde verspätet, weil ein Passagier an Bord für Störungen gesorgt hat.

Warum sie möglicherweise nicht gültig ist:
Dies kann nur dann als außergewöhnlicher Umstand gelten, wenn das Ereignis unvorhersehbar und unvermeidbar war. Fluggesellschaften sind jedoch verpflichtet, über geeignete Verfahren zu verfügen, um solche Situationen zu bewältigen, ohne erhebliche Verspätungen zu verursachen.

Was Sie tun sollten:
Bewerten Sie den Fall individuell. War die Verspätung unverhältnismäßig im Verhältnis zum Vorfall, kann dennoch ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

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Flugverspätung verursacht durch ungehorsamen Passagier

9. „Verspätung wegen wartender Anschlusspassagiere oder Gepäck"

Die Ausrede:
Wir haben auf Passagiere aus einem Anschlussflug gewartet.

Warum sie NICHT gültig ist:
Dabei handelt es sich um eine operative Entscheidung der Fluggesellschaft und nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Das Warten erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen.

Was Sie tun sollten:
Wurde Ihr Flug aus diesem Grund verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

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Flugverspätung verursacht durch Warten auf Gepäck oder Passagiere

10. „Da wir Ihnen einen Gutschein angeboten haben, steht Ihnen nichts Weiteres zu"

Die Ausrede:
Wir haben Ihnen bereits einen Gutschein oder Rabatt gewährt, daher besteht kein Anspruch auf weitere Entschädigung.

Warum sie NICHT gültig ist:
Ein Gutschein ersetzt nicht die finanzielle Entschädigung, die nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehen ist. Fluggesellschaften dürfen Passagiere nicht dazu zwingen, einen Gutschein anstelle einer Geldentschädigung zu akzeptieren.

    Sie haben jederzeit das Recht:
  • Den Gutschein abzulehnen
  • Eine Entschädigung in Geld zu verlangen
  • Beides zu erhalten, wenn der Gutschein freiwillig angeboten wurde

Was Sie tun sollten:
Akzeptieren Sie Gutscheine nicht als einzige Form der Entschädigung. Bestehen Sie immer auf einer Entschädigung in Geld, wenn Ihnen diese zusteht.

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Die häufigsten Ausreden von Fluggesellschaften (und warum sie nicht gültig sind)

Um sich gegen unbegründete Ausreden von Fluggesellschaften zu schützen, ist es wichtig, einige zentrale Schritte zu befolgen. Sammeln Sie zunächst Beweise, wie Ihre Bordkarte und Buchungsbestätigung, Screenshots der geplanten und tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten, Mitteilungen der Fluggesellschaft sowie Fotos und Videos vom Flughafen. Prüfen Sie außerdem die tatsächlichen Wetterbedingungen über zuverlässige Quellen.

Fordern Sie anschließend detaillierte Erklärungen an und geben Sie sich nicht mit pauschalen Antworten zufrieden. Verlangen Sie die konkrete Ursache der Verspätung oder Annullierung, Nachweise für die angeblichen außergewöhnlichen Umstände und Informationen darüber, welche Maßnahmen die Fluggesellschaft ergriffen hat, um die Störung zu verhindern oder zu minimieren.

Ebenso entscheidend ist es, Ihre Rechte zu kennen. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht eine Entschädigung vor, wenn:

  • Ihr Flug Ihr Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreicht.
  • Ihr Flug ohne eine Vorankündigung von mindestens 14 Tagen annulliert wird.
  • Ihnen gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert wird.
  • Sie aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpassen.

Die Höhe der Entschädigung beträgt zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugdistanz.

Lassen Sie sich außerdem nicht einschüchtern. Fluggesellschaften setzen darauf, dass viele Passagiere ihre Rechte nicht kennen, nach der ersten Ablehnung aufgeben oder Gutscheine statt Geld akzeptieren. Bleiben Sie hartnäckig und fordern Sie ein, was Ihnen zusteht.

Sollte die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigern oder unbegründete Ausreden vorbringen, können Sie sich an Experten wenden. Spezialisierte Services wie ReFly prüfen Ihren Fall kostenlos, übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie, kümmern sich um die Kommunikation mit der Airline und setzen Ihre Entschädigung ohne Vorauszahlungen durch.

Wann sind Ausreden tatsächlich gültig?

Der Vollständigkeit halber finden Sie hier die Fälle, in denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss:

  • Nachweislich extreme Wetterbedingungen, die den Flug unmöglich machen.
  • Streiks der Flugsicherung.
  • Politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder behördliche Anordnungen.
  • Schwere medizinische Notfälle an Bord.
  • Versteckte Herstellungsfehler, die vom Hersteller gemeldet wurden.
  • Sperrung des Luftraums aus Sicherheitsgründen.

Auch in diesen Fällen ist die Fluggesellschaft jedoch verpflichtet, Betreuungsleistungen zu erbringen, darunter Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Hotelunterbringung. Zudem muss sie Ihnen die Wahl zwischen Ticketerstattung oder einem Ersatzflug anbieten und nachweisen, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um die Beeinträchtigung zu minimieren.

Fazit: Akzeptieren Sie keine unbegründeten Ausreden.

Lassen Sie sich durch eine ungültige Ausrede nicht um bis zu 600 € Entschädigung bringen!

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Häufig gestellte Fragen zu Ausreden von Fluggesellschaften

Verlangen Sie immer konkrete Angaben zur angeblichen außergewöhnlichen Situation und fordern Sie Nachweise, die diese belegen. Wenn die Fluggesellschaft keine ausreichenden Informationen liefert, können Sie dennoch Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Nicht alle Wetterbedingungen gelten als außergewöhnliche Umstände. War das schlechte Wetter nur lokal begrenzt und hatte keinen Einfluss auf andere Flüge, verfügt die Fluggesellschaft möglicherweise über keine gültige Grundlage, um eine Entschädigung zu verweigern.

Technische Probleme liegen in der Regel in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Fragen Sie nach der genauen Ursache. Handelt es sich um Routinewartung, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Im Falle von Overbooking haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, zusätzlich zu Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und gegebenenfalls Hotelunterbringung. Akzeptieren Sie keine Ausreden der Fluggesellschaft.

Ja, Sie haben das Recht, einen Gutschein abzulehnen und stattdessen eine Entschädigung in Geld zu verlangen. Wurde der Gutschein freiwillig angeboten, können Sie unter Umständen sogar Anspruch auf beides haben.

Als gültige Gründe gelten unter anderem extreme Wetterbedingungen, Streiks der Flugsicherung, politische Instabilität, schwere medizinische Notfälle an Bord sowie die Sperrung des Luftraums aus Sicherheitsgründen.

ReFly

ReFly handelt nach geltendem EU-Recht
über die Passagierrechte

Die wenigsten Passagiere kennen ihre Rechte, und viele von ihnen haben nicht die rechtliche Kenntnis, um Entschädigungen für Flugverspätungen zu fordern. Auch wenn sie sich ihrer Rechte bewusst sind, kann der Prozess, die Fluggesellschaften zur Zahlung einer Entschädigung zu zwingen, schwierig sein.