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Rechte von Flugpassagieren

Flug verspätet

Refly arbeitet im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Regelungen zur Entschädigung und Unterstützung von Passagieren bei Flugverspätungen festlegt. Nach dieser EU-Verordnung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug verspätet war.

Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für einen verspäteten Flug?

Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für einen verspäteten Flug?

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Ihr Flug hatte Verspätung

Ein Flug gilt als verspätet, wenn er 3 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit am endgültigen Zielort ankommt.

FAULY

Für die Verspätung war die Fluggesellschaft verantwortlich

Für Flugverspätungen aufgrund betrieblicher oder technischer Probleme oder anderer interner Umstände ist die Fluggesellschaft verantwortlich.

Comp

Wie viel Entschädigung können Sie für einen verspäteten Flug erhalten?

Die Entschädigung für verspätete Flüge variiert je nach Flugentfernung und liegt zwischen 250 €, 400 € und 600 €. Mit zunehmender Flugdistanz erhöht sich der Betrag, so dass eine angemessene Entschädigung der Passagiere gewährleistet ist.

€250

Wenn Ihre Flugentfernung bis zu 1500 km beträgt.

€400

Wenn Ihre Flugentfernung zwischen 1500 und 3500 km liegt.

€600

Wenn Ihre Flugdistanz mehr als 3500 km betrug.

€250

Wenn Ihre Flugentfernung bis zu 1500 km beträgt.

€400

Wenn Ihre Flugentfernung zwischen 1500 und 3500 km liegt.

€600

Wenn Ihre Flugdistanz mehr als 3500 km betrug.

ES DAUERT NUR 2 MINUTEN

So erhalten Sie Ihre Entschädigung
in 3 einfachen Schritten:

Reichen Sie Ihren Antrag ein

Es dauert nur wenige Minuten, um die Höhe Ihrer Entschädigung zu ermitteln.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Unsere Juristen arbeiten mit den Fluggesellschaften und den Behörden an Ihrem Fall.

Erhalten Sie Ihre Entschädigung

Sobald wir den Fall gewinnen, erhalten Sie Ihr Geld auf Ihr Bankkonto.

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FAQ

In der Regel können Passagiere, die aus der EU abfliegen, innerhalb von 2 oder 3 Jahren ab dem Flugdatum eine Entschädigung für Flugverspätungen oder -ausfälle fordern. Allerdings können bestimmte Zeitrahmen von Land zu Land unterschiedlich sein.

„Außergewöhnliche Umstände“ beziehen sich auf Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. widrige Wetterbedingungen, Sicherheitsbedrohungen, Streiks des Flughafenpersonals oder unerwartete technische Probleme mit dem Flugzeug.

Der Anspruch auf eine Entschädigung richtet sich nach der Verspätung bei der Ankunft und nicht nach der Abfahrtszeit. Um sich zu qualifizieren, muss Ihr Flug sein Ziel mindestens 3 Stunden später als die geplante Ankunftszeit erreichen.

Gemäß Ihren Ansprüchen bei Flugverspätungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, kostenlose Verpflegung, Erfrischungen und Unterkunft bereitzustellen, wenn sich Ihr Flug über eine bestimmte Dauer hinaus verspätet. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten zu decken, die aufgrund der Verzögerung entstehen könnten.

Natürlich können Personen, die keine EU-Bürger sind, dennoch eine Entschädigung für Flugverspätungen verlangen. Die Verordnung (EG) 261/2004 der Europäischen Kommission erstreckt sich auf alle Passagiere, die entweder von einem Flughafen innerhalb der EU abgeflogen sind oder über ein in der Europäischen Union registriertes Luftfahrtunternehmen in der EU angekommen sind.

Für einen abgelehnten Schadensersatzanspruch berechnen wir keine Kosten.

Sie haben die Flexibilität, nach Ihrer Flugstörung jederzeit einen Anspruch auf Flugverspätung einzureichen, vorzugsweise innerhalb eines Jahres, wobei sich die Frist je nach Land verlängern kann. Gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 gibt es keine feste Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen; es wird durch die Vorschriften des jeweiligen Landes bestimmt. Beispielsweise beträgt die Anmeldefrist in Belgien ein Jahr und in Luxemburg zehn Jahre. Warum also verzögern? Fordern Sie jetzt Ihre Entschädigung an!

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